LICHTRAUMPROFILSCHNITT

Diese Maßnahme ist vor allem im öffentlichen Verkehr wichtig. Der lichte Raum umfasst dabei immer den Verkehrsraum, der gesetzlich vorgeschrieben ist.
Auf Geh-/ Radwegen ist dieser mindestens 2,50 Meter hoch, auf Fahrbahnen 4,5 Meter.
Sollten Sie als Baumeigentümer Bäume am Straßenrand besitzen, müssen Sie für das Lichtraumprofil sorgen.

zum vergrößern bitte anklicken
zum vergrößern bitte anklicken

Baumkontrolle und Baumdiagnose

Jeder Grundstückseigentümer hat die Pflicht, regelmäßig alle sechs Monate seinen Baumbestand, inbesondere in Straßennähe, an Gehwegen, Parkplätzen und in Häusernähe auf Standfestigkeit zu überprüfen. Finden sich bei dieser Baumkontrolle keine außergewöhnlichen Mängel, muss er nicht zwangsläufig haften, wenn der Baum umstürzt und Schaden anrichtet

Die Baumkontrolle ist eine Sichtkontrolle von Bäumen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht. Dabei werden Bäume durch systematische Inaugenscheinnahme auf verkehrsgefährdende Schäden an Wurzel, Stamm und Krone regelmäßig untersucht. Pilzbefall, Fäule, Totholz, Schiefstellung des Stammes, mangelnde Verankerung im Boden können verkehrsgefährdend sein und müssen durch eine eingehende Baumdiagnose näher untersucht werden. Wird eine Gefahr durch den Kontrolleur erkannt, sollten in eigenem Interresse Baumpflegemaßnahmen zu deren Beseitigung ergriffen werden. Dazu können gehören: Entfernen von Totholz, Einkürzen der Krone, Anbringen von Kronensicherungssystemen, ggf. auch die Fällung des Baumes, sofern andere Maßnahmen nicht vertretbar sind.

TOTHOLZENTFERNUNG

Totholzentfernung ist die einfachste Form der Verkehrssicherungspflicht in der Baumpflege.
Auch in der Ruheperiode von Oktober bis März bei Temperaturen über -5 ° Celsius kann man diese Maßnahme durchführen, sollte dabei aber lebendes Holz am Astkragen nicht verletzen. Bei richtiger Schnittführung ist der Baum in der Lage, Wunden zu erkennen und mittels chemischer Vorgänge durch Abschottung und Überwallung zu verschließen. Ebenso verfährt der Baumorganismus bei natürlich entstandenen Faulstellen.

KRONENPFLEGE

Durch gezielte fachliche Schnittmaßnahmen im Fein- und Schwachastbereich (< 5 cm ∅) werden unerwünschte Fehlentwicklungen ausgeglichen und zugleich die Vitalität angeregt. Das arttypische Kronenbild des Baumes wird beibehalten.

Vorrangig werden tote, kranke, gebrochene, beschädigte, sich reibende und kreuzende Äste entfernt. Bei Bäumen an Verkehrsflächen muss das Baumumfeld überprüft werden.
Der Ausführungszeitraum für Schnittmaßnahmen am lebenden Holz ist während der Vegetationsperiode in den Monaten März bis Oktober.

Die Kronenpflege ist die umfassendste Leistung für einen Baum und sollte bei normalen Witterungseinflüssen und Klimaverhältnissen über 3 -5 Jahre keine weiteren Maßnahmen zur Folge haben.

KRONENAUSLICHTUNG

Bei Verschattung - einem zu dichtem Kronenbild - lässt sich die gesamte Baumkrone durch gleichmäßiges Entfernen im Fein- und Schwachastbereich (< 5 cm Φ) auslichten.
Je nach Baumart und Blattgröße lassen sich Lichtdurchlässigkeitseffekte von bis zu 40 % erreichen. Die wesentliche Struktur der Krone wird dabei nicht verändert, um keine physiologischen Schädigungen hervorzurufen.Denn zu starke, zu viele oder unfachgemäße Schnitte bewirken genau den gegenteiligen Effekt!
Es entstehen unzählige Neutriebe, sogenannte Wasserreiser; der Baum „explodiert“.
Er erschöpft seine Energiereserven und Nährstoffvorräte, und bildet meist dichtere Verschattungen als zuvor. Ästhetische Kronenauslichtung lässt sich erst mit jahrelanger Erfahrung erstellen, und ist sehr häufig eine kundenorientierte Maßnahme.

SONDERMASSNAHMEN

Veränderungen des Kronenbildes durch große Schnitte, gehen immer  mit physiologischen Schädigungen des Baumes einher und werden nur bei notwendiger Wiederherstellung der Verkehrssicherheit angewendet.
Ab diesem Zeitpunkt bedürfen sie regelmäßiger Kontrolle und Nachbearbeitung ( Ständerbildung ) in einem Intervall von   1 – 3 Jahren. Solche stark beeinflussende Maßnahmen dienen zur Wiederherstellung der Stand- und Bruchsicherheit des Baumes.

KRONENSICHERUNGSSYSTEME

Bei ausbruchgefährdeten, mehrstämmigen Stämmlingen („sog. Druckzwiesel“) und bruchgefährdeten Starkästen ist es sinnvoll baumschonende Kronensicherungen anzubringen.

Diese Seilsysteme sind speziell für die Baumpflege entwickelt worden und sollten daher auch nur von erfahrenen Spezialisten eingebaut werden. Genaue physikalische Baumstatik- und Hebelgesetzkenntnisse sind Voraussetzung.

Hohltausysteme werden prinzipiell in 2/3 Höhe über der Schwachstelle schwingungsfähig fixiert, damit der Baum den Sturmböen nach wie vor passiven Widerstand geben kann.

FÄLLUNGEN

Kann die Stand- oder Bruchsicherheit bei Bäumen nicht mehr gewährleistet werden und versagen andere Maßnahmen, so ist der Baum bei Verkehrsgefährdung zu fällen. Modernste Abseiltechniken, Aufbau von Seilbahnen etc. bringen jeden Baum an noch so ungünstigen Standorten zu Fall.

Kommentare: 0